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	<title>Regalprüfung &#8211; Regalprüfung und Lagersicherheit der Fachwissen-Blog</title>
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	<description>Aktuelle Fachartikel, Praxistipps und Expertenwissen rund um Regalsysteme und Sicherheit im Lager.</description>
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	<title>Regalprüfung &#8211; Regalprüfung und Lagersicherheit der Fachwissen-Blog</title>
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		<title>DIN EN 15635 – Sicherer Betrieb von Regalanlagen</title>
		<link>https://regalpruefung-blog.industrieregale-online.de/din-en-15635-sicherer-betrieb-von-regalanlagen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Co Autor Gerhard Kreckler]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 12 Jul 2025 05:25:50 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Lagersicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Betreiberpflichten]]></category>
		<category><![CDATA[DIN EN 15635]]></category>
		<category><![CDATA[Regalanlage]]></category>
		<category><![CDATA[Regalprüfer]]></category>
		<category><![CDATA[Regalprüfung]]></category>
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					<description><![CDATA[Prüffristen, Betreiberpflichten und Regalprüfer-Qualifikation Regalanlagen sind unverzichtbar für effiziente Lagerhaltung – zugleich bergen sie aber Risiken, etwa durch Anfahrschäden mit Flurförderzeugen. Um Unfälle und Betriebsausfälle zu vermeiden, müssen Lagerbetreiber für den sicheren Zustand ihrer Regale sorgen. In diesem Beitrag (ergänzend zum bereits bestehenden Blogbeitrag) beleuchten wir die zentralen Vorgaben für Inspektionsintervalle, Betreiberpflichten und die Qualifikation [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<!-- content style : start --><style type="text/css" data-name="kubio-style"></style><!-- content style : end -->
<h1 class="wp-block-heading">Prüffristen, Betreiberpflichten und Regalprüfer-Qualifikation</h1>



<p>Regalanlagen sind unverzichtbar für effiziente Lagerhaltung – zugleich bergen sie aber Risiken, etwa durch Anfahrschäden mit Flurförderzeugen. Um Unfälle und Betriebsausfälle zu vermeiden, müssen Lagerbetreiber für den sicheren Zustand ihrer Regale sorgen. In diesem Beitrag (ergänzend zum bereits bestehenden Blogbeitrag) beleuchten wir die <strong>zentralen Vorgaben</strong> für Inspektionsintervalle, Betreiberpflichten und die Qualifikation von Regalprüfern. Dabei gehen wir insbesondere auf die Anforderungen der <strong>DIN EN 15635</strong>, die <strong>Prüffristen</strong> für Sichtkontrollen und Experteninspektionen, die <strong>Verantwortung des Betreibers</strong> laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie die Unterscheidung zwischen <strong>Regal-Checkern</strong> und <strong>Regalprüfern</strong> und die Bedeutung einer lückenlosen <strong>Dokumentation</strong> ein.</p>



<h2 class="wp-block-heading">DIN EN 15635 – Zentrale Anforderungen für die Regalsicherheit</h2>



<p>Die <strong>DIN EN 15635</strong> („Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen“) ist die maßgebliche europäische Norm für die sichere Nutzung von Regalen. Sie fordert unter anderem, dass in jedem Lager eine <strong>verantwortliche Person für die Lagersicherheit</strong> benannt wird (Person Responsible for Storage Equipment Safety, PRSES). Diese <em>Beauftragte für Lagersicherheit</em> stellt sicher, dass die Lagerausrüstung regelmäßig geprüft wird. Praktisch bedeutet das, dass in festgelegten Abständen – in der Regel <strong>wöchentlich</strong> – interne Inspektionen erfolgen müssen und zudem mindestens <strong>jährlich</strong> eine Expertenprüfung stattfindet (Details siehe unten). Ein spezielle Fachbuch zur sicherheitsgerechten Prüfung finden Sie bei <a href="https://www.regal-systeme.de/shop/group/regalpruefung/produkte-zur-regalpruefung/" target="_blank" rel="noopener">Produkte zur Regalprüfung</a>.</p>



<p>Wichtig ist: Obwohl DIN EN 15635 keine rechtsverbindliche Gesetzesnorm, sondern ein <em>Stand der Technik</em>-Standard ist, spiegelt sie die Erwartungen der gesetzlichen Regelungen wider. Die eigentliche <strong>Rechtsgrundlage</strong> für Regalprüfungen ist in Deutschland die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), nicht die Norm selbst. Allerdings enthält DIN EN 15635 konkrete Empfehlungen zu Inspektionsintervallen und Schadensbewertung. Wer seine Regale gemäß DIN&nbsp;EN&nbsp;15635 prüfen lässt, erfüllt damit erfahrungsgemäß die Pflichten aus der BetrSichV. Die Norm schreibt z.B. ein <strong>zweistufiges Prüfsystem</strong> vor (Sichtkontrollen und Experteninspektionen) und definiert ein <strong>Ampelsystem</strong> zur Schadensbeurteilung (Einstufung von Schäden in Grün/Gelb/Rot mit entsprechenden Maßnahmen). Dadurch bietet DIN EN 15635 einen klaren Rahmen, um Regalsysteme sicher zu betreiben und Gefahren systematisch zu erkennen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Prüffristen: Wöchentliche Sichtkontrolle und jährliche Experteninspektion</h2>



<p>Ein <strong>Kernpunkt</strong> der DIN EN 15635 sind die vorgeschriebenen Prüffristen für Regale. Es wird zwischen <strong>laufenden Sichtkontrollen</strong> und einer <strong>regelmäßigen Expertenprüfung</strong> unterschieden. Konkret gilt für alle gewerblich genutzten Regalanlagen in der Regel folgendes Intervallmodell:</p>



<ul class="wp-block-list">
    
    <li><strong>Wöchentliche Sichtkontrolle („Regal-Check“):</strong> Mindestens einmal pro Woche sollte eine befähigte Person im Lager – oft der Lagerleiter oder ein speziell geschulter Mitarbeiter – alle Regale visuell auf Schäden und Auffälligkeiten überprüfen. Diese kurze <strong>Interne Prüfung</strong> dient dazu, <strong>offensichtliche Mängel</strong> frühzeitig zu entdecken (z.B. verbogene Stützen durch Stapleranprall, fehlende Sicherungssplinte, Überlastungen). Die DIN EN 15635 empfiehlt hierzu eine regelmäßige Inspektionsrunde, deren Intervall anhand der Gefährdungsbeurteilung festgelegt wird (üblich ist wöchentlich). Man spricht hier umgangssprachlich vom <em>„Regalchecker“</em>, der diese Sichtprüfungen ausführt. Ein Beispiel für Prüfpunkte bei der wöchentlichen Kontrolle ist in folgender Liste dargestellt:
        <ul>
            <li><strong>Korrekte Aufstellung und Montage:</strong> Stehen alle Regale standsicher und lotrecht entsprechend der Montageanleitung?</li>
            <li><strong>Sichtbare Schäden an Bauteilen:</strong> Gibt es Verformungen, Risse oder andere Beschädigungen an Rahmen, Streben, Traversen oder Schweißnähten?</li>
            <li><strong>Schutzeinrichtungen und Sicherungen:</strong> Sind <a href=https://www.regal-systeme.de/shop/group/palettenregale/palettenregal-zubehoer/" target="_blank">Anfahrschutze</a>, Aushebesicherungen und andere Sicherheitseinrichtungen intakt und vorhanden?</li>
            <li><strong>Belastung und Lastverteilung:</strong> Werden die zulässigen Fach- und Feldlasten eingehalten? Ist die Last gleichmäßig verteilt und liegen keine offensichtlichen Über- oder Fehlbelastungen vor?</li>
            <li><strong>Kennzeichnung:</strong> Sind die <a href="https://www.regal-systeme.de/shop/group/palettenregale/palettenregal-zubehoer/schilder/" target="_blank" rel="noopener">Belastungsschilder</a> und sonstige Sicherheitshinweise an den Regalen vollständig und aktuell angebracht?</li>
        </ul>Die Ergebnisse der Sichtkontrolle sollte der Regal-Checker dokumentieren (z.B. in einer Checkliste, siehe unten). Falls akute Gefahren festgestellt werden (z.B. stark beschädigte Stütze), sind umgehend Sicherungsmaßnahmen einzuleiten, wie das Entlasten und Absperren des betroffenen Regals.
    </li>
    

    
    <li><strong>Jährliche Experteninspektion („Regalprüfung“):</strong> Zusätzlich zu den laufenden Sichtkontrollen muss <strong>mindestens alle 12 Monate</strong> eine <strong>fachkundige Inspektion</strong> jedes Regals durchgeführt werden. Diese <strong>Expertenprüfung</strong> darf nur von einer speziell ausgebildeten <strong>befähigten Person</strong> – dem <em>Regalprüfer</em> – vorgenommen werden. Laut DIN EN 15635 beträgt die <strong>Mindestprüffrist ein Jahr</strong>, d.h. die Intervalle zwischen zwei Regalinspektionen sollen <strong>12 Monate nicht überschreiten</strong>. Auch die Technischen Regeln (z.B. TRBS&nbsp;1201) nennen 1 Jahr als übliches Prüfintervall für Regale. Bei der jährlichen Regalinspektion handelt es sich um eine <strong>sehr gründliche Prüfung</strong>: Der Regalprüfer kontrolliert alle relevanten Komponenten und die Aufstellbedingungen. Inhaltlich ähnelt der Prüfumfang den Punkten der wöchentlichen Kontrolle, jedoch wird alles <em>noch detaillierter</em> inspiziert und es fließen Fachkenntnisse über Normen und Herstellervorgaben ein. Beispielsweise wird überprüft, ob die Regalanlage insgesamt den Vorgaben des Herstellers und der <strong>DGUV Regel 108-007</strong> (ehemals BGR&nbsp;234, „Lagereinrichtungen und -geräte“) entspricht, ob alle Schäden korrekt gekennzeichnet und beurteilt werden, und ob die Standsicherheit insgesamt gewährleistet ist. Nach erfolgreicher Prüfung erhält das Regal in der Regel eine Prüfplakette mit dem Datum der nächsten Prüfung (siehe Dokumentation).</li>
    
</ul>



<p><strong>Hinweis:</strong> Unabhängig von diesen Zeitintervallen sind <strong>außerordentliche Prüfungen</strong> nötig, wenn besondere Ereignisse eintreten – z.B. <strong>nach Um- oder Anbau von Regalen</strong>, nach Reparaturen oder <strong>nach Unfällen/Anfahrschäden</strong>. In solchen Fällen sollte sofort ein Regalprüfer hinzugezogen werden, bevor das Regal weiter genutzt wird. Wichtig hierfür: Geeignete <a href="https://www.regal-systeme.de/shop/group/palettenregale/palettenregal-zubehoer/" target="_blank" rel="noopener">Ersatzteile</a> bereitstellen.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Pflichten des Betreibers nach BetrSichV und DIN EN 15635</h2>



<p>Die <strong>Verantwortung für den sicheren Betrieb</strong> von Regalanlagen liegt klar beim Betreiber bzw. Arbeitgeber. Dies ist in der <strong>Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)</strong> festgelegt, welche die Prüfung von Arbeitsmitteln – dazu zählen Regale – regelt. Der Arbeitgeber muss im Rahmen der <strong>Gefährdungsbeurteilung</strong> (§&nbsp;3 BetrSichV) ermitteln, ob die Regale <em>schädigenden Einflüssen</em> ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen führen können (z.B. mechanische Einwirkungen durch Staplerverkehr). Ist dies der Fall – was in nahezu allen aktiven Lagern zutrifft – <strong>müssen wiederkehrende Prüfungen</strong> in angemessenen Fristen veranlasst werden. Die DIN EN 15635 empfiehlt hier mindestens jährliche Prüfungen durch Experten. Im Klartext: <strong>Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet</strong>, seine Regale regelmäßig auf Sicherheit prüfen zu lassen.</p>



<p>Der Betreiber muss diese Prüfungen <strong>initiieren und organisieren</strong>. Er entscheidet, wen er damit beauftragt, trägt aber die Verantwortung dafür, dass die ausgewählte Person auch tatsächlich geeignet ist. Insbesondere wenn er eigene Mitarbeiter als Prüfer einsetzt (anstatt externe Dienstleister), hat der Arbeitgeber eine <em>besondere Sorgfaltspflicht</em>, nur ausreichend qualifizierte Personen einzusetzen. Die BetrSichV fordert nämlich, dass Prüfungen <em>durch Befähigte Personen</em> erfolgen. <strong>Befähigte Person</strong> (§&nbsp;2 BetrSichV) ist, wer durch Ausbildung, Erfahrung und aktuelle berufliche Tätigkeit die nötigen Fachkenntnisse für die Prüfung des betreffenden Arbeitsmittels besitzt. Dazu zählen auch Kenntnisse der einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften, UVV-Regeln und DIN-Normen, um den arbeitssicheren Zustand beurteilen zu können. Der Arbeitgeber muss also sicherstellen, dass z.B. ein interner Mitarbeiter, der Regale prüft, diese Anforderungen erfüllt – typischerweise durch den Nachweis einer entsprechenden <strong>Schulung</strong> und Erfahrung (siehe nächster Abschnitt zur Qualifikation). Passende Unterweisungsmaterialien und Hinweise als Visualisierung finden Sie bei <a href="https://www.regal-systeme.de/shop/article/83829/" target="_blank" rel="noopener">Fachbuch Regalprüfung</a>.</p>



<p>Neben der <strong>Prüfpflicht</strong> an sich obliegen dem Betreiber weitere Pflichten aus Norm und Gesetz, etwa: die <strong>Ernennung der verantwortlichen Lager-Person (PRSES)</strong> gemäß DIN EN 15635, die <strong>Unterweisung der Beschäftigten</strong> (z.B. Staplerfahrerschulungen, Hinweis an alle Mitarbeiter, sichtbare Schäden sofort zu melden), das <strong>unverzügliche Ergreifen von Maßnahmen</strong> bei festgestellten Mängeln (Entlastung beschädigter Regale, Veranlassung von Reparaturen innerhalb angemessener Fristen), sowie die Bereitstellung der notwendigen <strong>Hilfsmittel für Prüfungen</strong> (z.B. Zufahrtswege freihalten, ggf. Hubgeräte für den Prüfer bereitstellen). Kurz gesagt: Der Betreiber muss organisatorisch und personell dafür sorgen, dass Regalanlagen jederzeit in einem sicheren Zustand gehalten werden. Kommt er diesen Pflichten nicht nach und es passiert ein Unfall, kann dies haftungs- und versicherungsrechtliche Konsequenzen haben. Für Gefahrstoffe oder Spezialfälle existieren zudem spezielle Lagerbehälter und Sicherheitszubehör.</p>



<p><strong>Praxis-Tipp:</strong> Durch das Befolgen der DIN EN 15635 erfüllt der Betreiber seine Betreiberpflichten in der Regel vollumfänglich und schafft <em>Rechtssicherheit</em>. Die Norm gibt einen praxistauglichen Leitfaden vor, an dem man sich orientieren sollte, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Qualifikation des Regalprüfers – Befähigte Person gemäß TRBS&nbsp;1203</h2>



<p>Eine <strong>jährliche Regalinspektion</strong> darf nur von jemandem durchgeführt werden, der die formalen Kriterien einer <strong>„zur Prüfung befähigten Person“</strong> erfüllt. Doch was heißt das konkret? Die BetrSichV definiert in §&nbsp;2 (Abs.&nbsp;7) sinngemäß: <em>Befähigte Person</em> ist eine Person, die aufgrund <strong>ihrer Berufsausbildung</strong>, <strong>ihrer Berufserfahrung</strong> und <strong>ihrer aktuellen beruflichen Tätigkeit</strong> über die erforderlichen <strong>Fachkenntnisse zur Prüfung</strong> des betreffenden Arbeitsmittels (hier: Regale) verfügt. Für Regalprüfer bedeutet das beispielsweise: eine technische oder handwerkliche Ausbildung (etwa als Lagermeister, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Schlosser, o.ä.), mehrjährige praktische Erfahrung mit Lagereinrichtungen und deren Gefährdungen, sowie regelmäßige Tätigkeit im Kontext Lager/Arbeitssicherheit.</p>



<p>Zusätzlich verlangen die technischen Regeln, insbesondere <strong>TRBS&nbsp;1203</strong> („Befähigte Personen – Allgemeine Anforderungen“), dass die befähigte Person mit dem <strong>aktuellen Stand der Technik</strong> und den einschlägigen Vorschriften vertraut ist und ihr Wissen aktuell hält. Ein Regalprüfer muss also u.a. die relevanten <strong>Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und anerkannten Regeln der Technik</strong> (z.B. DGUV-Regeln, DIN-Normen) kennen und anwenden können. Nur dann ist er in der Lage, den arbeitssicheren Zustand eines Regals fachkundig zu beurteilen und eventuelle Mängel korrekt einzustufen. Um auf dem aktuellsten Stand zu bleiben, lohnt es sich regelmäßig <a href="https://www.regal-systeme.de/shop/group/palettenregale/palettenregal-zubehoer/" target="_blank" rel="noopener">Regalzubehör</a> und neue Sicherungslösungen zu prüfen.</p>



<p>In der Praxis wird die Qualifikation zum Regalprüfer in der Regel durch eine <strong>spezielle Ausbildung</strong> mit Abschlussprüfung nachgewiesen. Es existieren zertifizierte <strong>Lehrgänge</strong> (z.B. bei TÜV, DEKRA, Berufsgenossenschaften oder spezialisierten Anbietern), die den Teilnehmer zum <em>Regalinspekteur nach DIN EN 15635</em> ausbilden. Diese dauern typischerweise 2 Tage und enden mit einer Prüfung, deren Bestehen zum Erhalt eines Zertifikats berechtigt. Damit erwirbt der Absolvent den formalen Befähigungsnachweis, um im Betrieb oder als externer Dienstleister Regalprüfungen durchzuführen. Wichtig ist jedoch auch nach der Ausbildung eine <strong>Praxisphase</strong>: Oft sammeln frisch geschulte Regalprüfer zunächst Erfahrung, indem sie erfahrene Kollegen begleiten. Viele Schulungsanbieter fordern zudem regelmäßige <strong>Fortbildungen oder Auffrischungskurse</strong>, um sicherzustellen, dass der Regalprüfer sein Wissen aktuell hält (z.B. wenn Normen sich ändern).</p>



<p>Zusammengefasst besitzt ein qualifizierter Regalprüfer: solide technische Ausbildung und Lagererfahrung, spezifisches Fachwissen über Regalsysteme, Kenntnis der Rechtsvorschriften – und idealerweise Unabhängigkeit in seiner Prüfertätigkeit. Letzteres bedeutet, dass er <strong>neutral</strong> und ohne Interessenkonflikte beurteilen kann, ob ein Regal sicher ist. Das erklärt, warum die jährliche Prüfung häufig von <strong>externen Regalinspekteuren</strong> durchgeführt wird. Diese sind nicht in den Betriebsablauf eingebunden und können unvoreingenommen urteilen. Ein interner Mitarbeiter kann aber ebenfalls Regalprüfer sein, sofern er die genannten Kriterien erfüllt und vom Arbeitgeber schriftlich als befähigte Person bestellt wurde.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Regalprüfer vs. Regal-Checker: Unterschied der Rollen</h2>



<p>In vielen Betrieben gibt es beide Rollen nebeneinander, was mitunter zu Verwirrung führt. <strong>Worin unterscheiden sich Regalprüfer und Regal-Checker genau?</strong> Hier die <strong>Abgrenzung</strong>:</p>



<ul class="wp-block-list">
    
    <li><strong>Regal-Checker</strong> (auch <em>interner Regalinspekteur</em> genannt): Damit ist die Person gemeint, die die <strong>wöchentlichen Sichtkontrollen</strong> durchführt. Es handelt sich in der Regel um einen <strong>Mitarbeiter des Unternehmens</strong> (z.B. Lagerleiter, Fachkraft für Arbeitssicherheit oder ein speziell beauftragter Lagerist). Dieser Mitarbeiter muss von der Unternehmensleitung offiziell mit der Aufgabe betraut, gemäß BetrSichV <strong>unterwiesen</strong> und nach DIN EN 15635 <strong>geschult</strong> sein, damit er als „befähigte Person“ für diese interne Prüfung gelten kann. Für entsprechende Schulungen und Produktlösungen rund um Anfahrschutze und Prüfhinweise siehe <a href="https://www.regal-systeme.de/shop/search/?query=Rammschutzwand+inkl.+Rammschutzecken" target="_blank" rel="noopener">Anfahrschutz für Regale</a>. Die Ausbildung des Regal-Checkers ist weniger umfangreich als die des Regalprüfers – meist genügt ein <strong>Tagesseminar</strong> oder Workshop. Einige Unternehmen oder BG-Schulungszentren bieten spezielle <strong>„Regal-Checker“-Kurse</strong> an, die genau auf die wöchentlichen Prüfaufgaben zugeschnitten sind.</li>
    

    
    <li><strong>Regalprüfer</strong> (auch <em>Regalinspekteur</em> genannt): Dies ist der Experte für die <strong>jährliche Hauptinspektion</strong> der Regale. Regalprüfer können <strong>externe Fachpersonen</strong> oder entsprechend weitergebildete eigene Mitarbeiter sein. Entscheidend ist, dass sie den oben beschriebenen <strong>Befähigungsnachweis</strong> besitzen. Häufig werden <strong>externe Regalprüfer</strong> beauftragt, etwa erfahrene Monteure des Regalherstellers oder spezialisierte Prüfdienstleister. Diese führen dann einmal jährlich (oder nach Bedarf z.B. auch halbjährlich, wenn Risiko hoch) die vorgeschriebene Regalinspektion durch. Sie überprüfen systematisch alle Regalanlagen und erstellen einen umfangreichen Prüfbericht.</li>
    
</ul>



<p>Zusammen bilden Regal-Checker und Regalprüfer ein sinnvolles <strong>Sicherheits-Duo</strong>. Der Regal-Checker als <em>“wachsames Auge”</em> im Lager identifiziert zeitnah Probleme im Alltag, während der Regalprüfer als <em>“Experteninstanz”</em> mindestens jährlich eine gründliche Bestandsaufnahme macht und eventuelle unerkannte Probleme aufdeckt. Durch diese Arbeitsteilung wird sichergestellt, dass gefährliche Regalbeschädigungen nicht übersehen werden und stets rechtzeitig repariert werden können.</p>



<h2 class="wp-block-heading">Dokumentation der Regalprüfungen und Checklisten</h2>



<p>Eine sorgfältige <strong>Dokumentation</strong> aller Prüfungen ist unerlässlich – einerseits aus gesetzlichen Gründen, andererseits zur Nachvollziehbarkeit und kontinuierlichen Verbesserung der Lagersicherheit. Die BetrSichV schreibt ausdrücklich vor, dass <strong>durchgeführte Prüfungen, festgestellte Mängel und getroffene Abhilfemaßnahmen aufzuzeichnen</strong> sind. Nach §&nbsp;14 Abs.&nbsp;7 BetrSichV müssen diese Aufzeichnungen mindestens bis zur <strong>nächsten Prüfung</strong> aufbewahrt werden. Es empfiehlt sich jedoch, Prüfdokumente deutlich länger zu archivieren – im Falle von Regalreparaturen idealerweise <strong>über die gesamte Lebensdauer</strong> des Regals. So lässt sich später jederzeit nachvollziehen, <strong>wer</strong>, <strong>wann</strong> und <strong>welche Maßnahmen</strong> an einem Regal vorgenommen hat.</p>



<p>In der Praxis sollte der Betreiber ein <strong>systematisches Dokumentationskonzept</strong> verfolgen. Wichtige Elemente sind zum Beispiel:</p>



<ul class="wp-block-list">
    
    <li><strong>Wöchentliche Checklisten:</strong> Für die Sichtkontrolle bietet sich eine standardisierte <strong>Checkliste</strong> an, auf der der Regal-Checker alle zu prüfenden Punkte abhakt (siehe oben genannte Prüfpunkte) und eventuelle Auffälligkeiten notiert. Solche Hilfsmittel stehen als Vorlage online zur Verfügung oder können selbst erstellt werden. Für die Kennzeichnung festgestellter Schäden empfiehlt sich die Verwendung von Prüfplaketten.</li>
    

    <li><strong>Prüfprotokolle der Jahresinspektion:</strong> Der Regalprüfer erstellt nach jeder Jahresprüfung ein ausführliches <strong>Prüfprotokoll</strong> bzw. einen Inspektionsbericht. Darin werden alle festgestellten Mängel beschrieben und einer <strong>Gefahrenstufe</strong> zugeordnet. Zudem enthält das Protokoll Empfehlungen oder Vorgaben, bis wann und wie die identifizierten Mängel <strong>beseitigt</strong> werden müssen. Ersatz für beschädigte Komponenten, zum Beispiel <a href="https://www.regal-systeme.de/shop/group/palettenregale/palettenregal-zubehoer/" target="_blank" rel="noopener">Stützen oder Traversen</a>, sollte zeitnah organisiert werden.</li>

    
    <li><strong>Prüfplaketten am Regal:</strong> Als sichtbares Zeichen der bestandenen Prüfung wird nach der jährlichen Inspektion am Regal eine Prüfplakette angebracht. Diese trägt das Datum der nächsten fälligen Prüfung und gibt Lagerpersonal sowie Prüfern sofort Auskunft über den Prüftermin. Eine Plakette wird selbstverständlich nur erteilt, wenn <strong>alle festgestellten Mängel behoben</strong> sind.</li>
    

    
    <li><strong>Organisation und Aufbewahrung:</strong> Alle Prüfunterlagen (Checklisten, Protokolle, Reparaturnachweise) sollten geordnet aufbewahrt werden – sei es in einem <strong>Prüfordner</strong> oder digital in einer Wartungssoftware. Wer die Lagerorganisation optimieren will, findet bei Bedarf passende Aufbewahrungslösungen für Dokumente und Markierungen.</li>
    
</ul>



<p>Abschließend sei betont: Die <strong>Dokumentation ist nicht bloß Formalität</strong>, sondern integraler Bestandteil des Sicherheitskonzepts. Sie liefert dem Betrieb wertvolle Informationen über die Entwicklung des Regalzustands. Wiederkehrende Schäden an bestimmten Stellen können z.B. auf tieferliegende Probleme hinweisen (etwa ungünstige Verkehrswege für Stapler), die man durch organisatorische Maßnahmen verbessern kann. Gleichzeitig dient die Doku der <strong>Rechtssicherheit</strong> – sie zeigt, dass der Betreiber seiner Kontroll- und Instandhaltungspflicht nachkommt.</p>



<p><strong>Fazit:</strong> Ein sicherer Betrieb von Regalanlagen erfordert ein durchdachtes Zusammenspiel von <strong>Normgerechten Prüfintervallen</strong>, <strong>verantwortungsbewussten Betreibern</strong> und <strong>qualifizierten Prüfern</strong>. Werden die <strong>wöchentlichen Sichtkontrollen</strong> konsequent durchgeführt und auftretende Schäden zeitnah behoben, und findet zusätzlich mindestens jährlich eine <strong>fachkundige Regalinspektion</strong> durch einen befähigten Regalprüfer statt, so sind die wesentlichen Vorgaben der DIN EN 15635 und der BetrSichV erfüllt. Entscheidend ist ferner, dass alle Prüfungen und Maßnahmen sorgfältig <strong>dokumentiert</strong> werden. Lagerleiter und Sicherheitsbeauftragte sollten diesem Thema hohe Priorität einräumen – schließlich geht es um die Sicherheit von Mitarbeitern und Waren. Mit klar geregelten Prüffristen, definierter Betreiberverantwortung und gut ausgebildeten Regalprüfern lässt sich die Unfallgefahr im Lager erheblich reduzieren und ein rechtssicherer, störungsfreier Betrieb der Regalanlagen gewährleisten.</p>

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			</item>
		<item>
		<title>DIN EN 15635: Was Sie über die neue Norm wissen müssen</title>
		<link>https://regalpruefung-blog.industrieregale-online.de/din-en-15635-was-sie-ueber-die-neue-norm-wissen-muessen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Co Autor Gerhard Kreckler]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 12 Jul 2025 05:24:51 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Uncategorized]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Regalprüfung]]></category>
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					<description><![CDATA[Prüffristen, Betreiberpflichten und Regalprüfer-Qualifikation Regalanlagen sind unverzichtbar für effiziente Lagerhaltung – zugleich bergen sie aber Risiken, etwa durch Anfahrschäden mit Flurförderzeugen. Um Unfälle und Betriebsausfälle zu vermeiden, müssen Lagerbetreiber für den sicheren Zustand ihrer Regale sorgen. In diesem Beitrag (ergänzend zum bereits bestehenden Blogbeitrag) beleuchten wir die zentralen Vorgaben für Inspektionsintervalle, Betreiberpflichten und die Qualifikation [&#8230;]]]></description>
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<h1 class="wp-block-heading">Prüffristen, Betreiberpflichten und Regalprüfer-Qualifikation</h1>
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<p>Regalanlagen sind unverzichtbar für effiziente Lagerhaltung – zugleich bergen sie aber Risiken, etwa durch Anfahrschäden mit Flurförderzeugen. Um Unfälle und Betriebsausfälle zu vermeiden, müssen Lagerbetreiber für den sicheren Zustand ihrer Regale sorgen. In diesem Beitrag (ergänzend zum bereits bestehenden Blogbeitrag) beleuchten wir die <strong>zentralen Vorgaben</strong> für Inspektionsintervalle, Betreiberpflichten und die Qualifikation von Regalprüfern. Dabei gehen wir insbesondere auf die Anforderungen der <strong>DIN EN 15635</strong>, die <strong>Prüffristen</strong> für Sichtkontrollen und Experteninspektionen, die <strong>Verantwortung des Betreibers</strong> laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie die Unterscheidung zwischen <strong>Regal-Checkern</strong> und <strong>Regalprüfern</strong> und die Bedeutung einer lückenlosen <strong>Dokumentation</strong> ein.</p>
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<h2 class="wp-block-heading">DIN EN 15635 – Zentrale Anforderungen für die Regalsicherheit</h2>
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<p>Die <strong>DIN EN 15635</strong> („Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen“) ist die maßgebliche europäische Norm für die sichere Nutzung von Regalen. Sie fordert unter anderem, dass in jedem Lager eine <strong>verantwortliche Person für die Lagersicherheit</strong> benannt wird (Person Responsible for Storage Equipment Safety, PRSES). Diese <em>Beauftragte für Lagersicherheit</em> stellt sicher, dass die Lagerausrüstung regelmäßig geprüft wird. Praktisch bedeutet das, dass in festgelegten Abständen – in der Regel <strong>wöchentlich</strong> – interne Inspektionen erfolgen müssen und zudem mindestens <strong>jährlich</strong> eine Expertenprüfung stattfindet (Details siehe unten). Ein spezielles Fachbuch zur sicherheitsgerechten Prüfung finden Sie bei <a href="https://www.regal-systeme.de/shop/group/regalpruefung/produkte-zur-regalpruefung/" target="_blank" rel="noopener">Produkte zur Regalprüfung</a>.</p>
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<p>Wichtig ist: Obwohl DIN EN 15635 keine rechtsverbindliche Gesetzesnorm, sondern ein <em>Stand der Technik</em>-Standard ist, spiegelt sie die Erwartungen der gesetzlichen Regelungen wider. Die eigentliche <strong>Rechtsgrundlage</strong> für Regalprüfungen ist in Deutschland die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), nicht die Norm selbst. Allerdings enthält DIN EN 15635 konkrete Empfehlungen zu Inspektionsintervallen und Schadensbewertung. Wer seine Regale gemäß DIN&nbsp;EN&nbsp;15635 prüfen lässt, erfüllt damit erfahrungsgemäß die Pflichten aus der BetrSichV. Die Norm schreibt z. B. ein <strong>zweistufiges Prüfsystem</strong> vor (Sichtkontrollen und Experteninspektionen) und definiert ein <strong>Ampelsystem</strong> zur Schadensbeurteilung (Einstufung von Schäden in Grün/Gelb/Rot mit entsprechenden Maßnahmen). Dadurch bietet DIN EN 15635 einen klaren Rahmen, um Regalsysteme sicher zu betreiben und Gefahren systematisch zu erkennen.</p>
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<h2 class="wp-block-heading">Prüffristen: Wöchentliche Sichtkontrolle und jährliche Experteninspektion</h2>
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<p>Ein <strong>Kernpunkt</strong> der DIN EN 15635 sind die vorgeschriebenen Prüffristen für Regale. Es wird zwischen <strong>laufenden Sichtkontrollen</strong> und einer <strong>regelmäßigen Expertenprüfung</strong> unterschieden. Konkret gilt für alle gewerblich genutzten Regalanlagen in der Regel folgendes Intervallmodell:</p>
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<ul class="wp-block-list">
  <li><strong>Wöchentliche Sichtkontrolle („Regal-Check“):</strong> Mindestens einmal pro Woche sollte eine befähigte Person im Lager – oft der Lagerleiter oder ein speziell geschulter Mitarbeiter – alle Regale visuell auf Schäden und Auffälligkeiten überprüfen. Diese kurze <strong>interne Prüfung</strong> dient dazu, <strong>offensichtliche Mängel</strong> frühzeitig zu entdecken (z.B. verbogene Stützen durch Stapleranprall, fehlende Sicherungssplinte, Überlastungen). Die DIN EN 15635 empfiehlt hierzu eine regelmäßige Inspektionsrunde, deren Intervall anhand der Gefährdungsbeurteilung festgelegt wird (üblich ist wöchentlich). Man spricht hier umgangssprachlich vom <em>„Regalchecker“</em>, der diese Sichtprüfungen ausführt. Ein Beispiel für Prüfpunkte bei der wöchentlichen Kontrolle ist in folgender Liste dargestellt:
    <ul>
      <li><strong>Korrekte Aufstellung und Montage:</strong> Stehen alle Regale standsicher und lotrecht entsprechend der Montageanleitung?</li>
      <li><strong>Sichtbare Schäden an Bauteilen:</strong> Gibt es Verformungen, Risse oder andere Beschädigungen an Rahmen, Streben, Traversen oder Schweißnähten?</li>
      <li><strong>Schutzeinrichtungen und Sicherungen:</strong> Sind <a href="https://www.regal-systeme.de/shop/group/palettenregale/palettenregal-zubehoer/" target="_blank" rel="noopener">Anfahrschutze</a>, Aushebesicherungen und andere Sicherheitseinrichtungen intakt und vorhanden?</li>
      <li><strong>Belastung und Lastverteilung:</strong> Werden die zulässigen Fach- und Feldlasten eingehalten? Ist die Last gleichmäßig verteilt und liegen keine offensichtlichen Über- oder Fehlbelastungen vor?</li>
      <li><strong>Kennzeichnung:</strong> Sind die Belastungsschilder und sonstige Sicherheitshinweise an den Regalen vollständig und aktuell angebracht?</li>
    </ul>Die Ergebnisse der Sichtkontrolle sollte der Regal-Checker dokumentieren (z.B. in einer Checkliste, siehe unten). Falls akute Gefahren festgestellt werden (z.B. stark beschädigte Stütze), sind umgehend Sicherungsmaßnahmen einzuleiten, wie das Entlasten und Absperren des betroffenen Regals.
  </li>
  <li><strong>Jährliche Experteninspektion („Regalprüfung“):</strong> Zusätzlich zu den laufenden Sichtkontrollen muss <strong>mindestens alle 12 Monate</strong> eine <strong>fachkundige Inspektion</strong> jedes Regals durchgeführt werden. Diese <strong>Expertenprüfung</strong> darf nur von einer speziell ausgebildeten <strong>befähigten Person</strong> – dem <em>Regalprüfer</em> – vorgenommen werden. Laut DIN EN 15635 beträgt die <strong>Mindestprüffrist ein Jahr</strong>, d. h. die Intervalle zwischen zwei Regalinspektionen sollen <strong>12 Monate nicht überschreiten</strong>. Auch die Technischen Regeln (z.B. TRBS&nbsp;1201) nennen 1 Jahr als übliches Prüfintervall für Regale. Bei der jährlichen Regalinspektion handelt es sich um eine <strong>sehr gründliche Prüfung</strong>: Der Regalprüfer kontrolliert alle relevanten Komponenten und die Aufstellbedingungen. Inhaltlich ähnelt der Prüfumfang den Punkten der wöchentlichen Kontrolle, jedoch wird alles <em>noch detaillierter</em> inspiziert und es fließen Fachkenntnisse über Normen und Herstellervorgaben ein. Beispielsweise wird überprüft, ob die Regalanlage insgesamt den Vorgaben des Herstellers und der <strong>DGUV Regel 108-007</strong> (ehemals BGR&nbsp;234, „Lagereinrichtungen und -geräte“) entspricht, ob alle Schäden korrekt gekennzeichnet und beurteilt werden, und ob die Standsicherheit insgesamt gewährleistet ist. Nach erfolgreicher Prüfung erhält das Regal in der Regel eine Prüfplakette mit dem Datum der nächsten Prüfung (siehe Dokumentation).</li>
</ul>
<!-- /wp:list -->

<!-- wp:paragraph -->
<p><strong>Hinweis:</strong> Unabhängig von diesen Zeitintervallen sind <strong>außerordentliche Prüfungen</strong> nötig, wenn besondere Ereignisse eintreten – z. B. <strong>nach Um- oder Anbau von Regalen</strong>, nach Reparaturen oder <strong>nach Unfällen/Anfahrschäden</strong>. In solchen Fällen sollte sofort ein Regalprüfer hinzugezogen werden, bevor das Regal weiter genutzt wird. Wichtig hierfür: Geeignete <a href="https://www.regal-systeme.de/shop/group/palettenregale/palettenregal-zubehoer/" target="_blank" rel="noopener">Ersatzteile</a> bereitstellen.</p>
<!-- /wp:paragraph -->

<!-- wp:heading -->
<h2 class="wp-block-heading">Pflichten des Betreibers nach BetrSichV und DIN EN 15635</h2>
<!-- /wp:heading -->

<!-- wp:paragraph -->
<p>Die <strong>Verantwortung für den sicheren Betrieb</strong> von Regalanlagen liegt klar beim Betreiber bzw. Arbeitgeber. Dies ist in der <strong>Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)</strong> festgelegt, welche die Prüfung von Arbeitsmitteln – dazu zählen Regale – regelt. Der Arbeitgeber muss im Rahmen der <strong>Gefährdungsbeurteilung</strong> (§&nbsp;3 BetrSichV) ermitteln, ob die Regale <em>schädigenden Einflüssen</em> ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen führen können (z. B. mechanische Einwirkungen durch Staplerverkehr). Ist dies der Fall – was in nahezu allen aktiven Lagern zutrifft – <strong>müssen wiederkehrende Prüfungen</strong> in angemessenen Fristen veranlasst werden. Die DIN EN 15635 empfiehlt hier mindestens jährliche Prüfungen durch Experten. Im Klartext: <strong>Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet</strong>, seine Regale regelmäßig auf Sicherheit prüfen zu lassen.</p>
<!-- /wp:paragraph -->

<!-- wp:paragraph -->
<p>Der Betreiber muss diese Prüfungen <strong>initiieren und organisieren</strong>. Er entscheidet, wen er damit beauftragt, trägt aber die Verantwortung dafür, dass die ausgewählte Person auch tatsächlich geeignet ist. Insbesondere wenn er eigene Mitarbeiter als Prüfer einsetzt (anstatt externe Dienstleister), hat der Arbeitgeber eine <em>besondere Sorgfaltspflicht</em>, nur ausreichend qualifizierte Personen einzusetzen. Die BetrSichV fordert nämlich, dass Prüfungen <em>durch Befähigte Personen</em> erfolgen. <strong>Befähigte Person</strong> (§&nbsp;2 BetrSichV) ist, wer durch Ausbildung, Erfahrung und aktuelle berufliche Tätigkeit die nötigen Fachkenntnisse für die Prüfung des betreffenden Arbeitsmittels besitzt. Dazu zählen auch Kenntnisse der einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften, UVV-Regeln und DIN-Normen, um den arbeitssicheren Zustand beurteilen zu können. Der Arbeitgeber muss also sicherstellen, dass z.B. ein interner Mitarbeiter, der Regale prüft, diese Anforderungen erfüllt – typischerweise durch den Nachweis einer entsprechenden <strong>Schulung</strong> und Erfahrung (siehe nächster Abschnitt zur Qualifikation). Passende Unterweisungsmaterialien und Hinweise als Visualisierung finden Sie bei <a href="https://www.regal-systeme.de/shop/article/83829/" target="_blank" rel="noopener">Fachbuch Regalprüfung</a>.</p>
<!-- /wp:paragraph -->

<!-- wp:paragraph -->
<p>Neben der <strong>Prüfpflicht</strong> an sich obliegen dem Betreiber weitere Pflichten aus Norm und Gesetz, etwa: die <strong>Ernennung der verantwortlichen Lager-Person (PRSES)</strong> gemäß DIN EN 15635, die <strong>Unterweisung der Beschäftigten</strong> (z. B. Staplerfahrerschulungen, Hinweis an alle Mitarbeiter, sichtbare Schäden sofort zu melden), das <strong>unverzügliche Ergreifen von Maßnahmen</strong> bei festgestellten Mängeln (Entlastung beschädigter Regale, Veranlassung von Reparaturen innerhalb angemessener Fristen), sowie die Bereitstellung der notwendigen <strong>Hilfsmittel für Prüfungen</strong> (z. B. Zufahrtswege freihalten, ggf. Hubgeräte für den Prüfer bereitstellen). Kurz gesagt: Der Betreiber muss organisatorisch und personell dafür sorgen, dass Regalanlagen jederzeit in einem sicheren Zustand gehalten werden. Kommt er diesen Pflichten nicht nach und es passiert ein Unfall, kann dies haftungs- und versicherungsrechtliche Konsequenzen haben. Für Gefahrstoffe oder Spezialfälle existieren zudem spezielle Lagerbehälter und Sicherheitszubehör.</p>
<!-- /wp:paragraph -->

<!-- wp:paragraph -->
<p><strong>Praxis-Tipp:</strong> Durch das Befolgen der DIN EN 15635 erfüllt der Betreiber seine Betreiberpflichten in der Regel vollumfänglich und schafft <em>Rechtssicherheit</em>. Die Norm gibt einen praxistauglichen Leitfaden vor, an dem man sich orientieren sollte, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.</p>
<!-- /wp:paragraph -->

<!-- wp:heading -->
<h2 class="wp-block-heading">Qualifikation des Regalprüfers – Befähigte Person gemäß TRBS&nbsp;1203</h2>
<!-- /wp:heading -->

<!-- wp:paragraph -->
<p>Eine <strong>jährliche Regalinspektion</strong> darf nur von jemandem durchgeführt werden, der die formalen Kriterien einer <strong>„zur Prüfung befähigten Person“</strong> erfüllt. Doch was heißt das konkret? Die BetrSichV definiert in §&nbsp;2 (Abs.&nbsp;7) sinngemäß: <em>Befähigte Person</em> ist eine Person, die aufgrund <strong>ihrer Berufsausbildung</strong>, <strong>ihrer Berufserfahrung</strong> und <strong>ihrer aktuellen beruflichen Tätigkeit</strong> über die erforderlichen <strong>Fachkenntnisse zur Prüfung</strong> des betreffenden Arbeitsmittels (hier: Regale) verfügt. Für Regalprüfer bedeutet das beispielsweise: eine technische oder handwerkliche Ausbildung (etwa als Lagermeister, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Schlosser, o. Ä.), mehrjährige praktische Erfahrung mit Lagereinrichtungen und deren Gefährdungen, sowie regelmäßige Tätigkeit im Kontext Lager/Arbeitssicherheit.</p>
<!-- /wp:paragraph -->

<!-- wp:paragraph -->
<p>Zusätzlich verlangen die technischen Regeln, insbesondere <strong>TRBS&nbsp;1203</strong> („Befähigte Personen – Allgemeine Anforderungen“), dass die befähigte Person mit dem <strong>aktuellen Stand der Technik</strong> und den einschlägigen Vorschriften vertraut ist und ihr Wissen aktuell hält. Ein Regalprüfer muss also u. a. die relevanten <strong>Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und anerkannten Regeln der Technik</strong> (z. B. DGUV-Regeln, DIN-Normen) kennen und anwenden können. Nur dann ist er in der Lage, den arbeitssicheren Zustand eines Regals fachkundig zu beurteilen und eventuelle Mängel korrekt einzustufen. Um auf dem aktuellsten Stand zu bleiben, lohnt es sich regelmäßig <a href="https://www.regal-systeme.de/shop/group/palettenregale/palettenregal-zubehoer/" target="_blank" rel="noopener">Regalzubehör</a> und neue Sicherungslösungen zu prüfen.</p>
<!-- /wp:paragraph -->

<!-- wp:paragraph -->
<p>In der Praxis wird die Qualifikation zum Regalprüfer in der Regel durch eine <strong>spezielle Ausbildung</strong> mit Abschlussprüfung nachgewiesen. Es existieren zertifizierte <strong>Lehrgänge</strong> (z. B. bei TÜV, DEKRA, Berufsgenossenschaften oder spezialisierten Anbietern), die den Teilnehmer zum <em>Regalinspekteur nach DIN EN 15635</em> ausbilden. Diese dauern typischerweise 2 Tage und enden mit einer Prüfung, deren Bestehen zum Erhalt eines Zertifikats berechtigt. Damit erwirbt der Absolvent den formalen Befähigungsnachweis, um im Betrieb oder als externer Dienstleister Regalprüfungen durchzuführen. Wichtig ist jedoch auch nach der Ausbildung eine <strong>Praxisphase</strong>: Oft sammeln frisch geschulte Regalprüfer zunächst Erfahrung, indem sie erfahrene Kollegen begleiten. Viele Schulungsanbieter fordern zudem regelmäßige <strong>Fortbildungen oder Auffrischungskurse</strong>, um sicherzustellen, dass der Regalprüfer sein Wissen aktuell hält (z. B. wenn Normen sich ändern).</p>
<!-- /wp:paragraph -->

<!-- wp:paragraph -->
<p>Zusammengefasst besitzt ein qualifizierter Regalprüfer: solide technische Ausbildung und Lagererfahrung, spezifisches Fachwissen über Regalsysteme, Kenntnis der Rechtsvorschriften – und idealerweise Unabhängigkeit in seiner Prüfertätigkeit. Letzteres bedeutet, dass er <strong>neutral</strong> und ohne Interessenkonflikte beurteilen kann, ob ein Regal sicher ist. Das erklärt, warum die jährliche Prüfung häufig von <strong>externen Regalinspekteuren</strong> durchgeführt wird. Diese sind nicht in den Betriebsablauf eingebunden und können unvoreingenommen urteilen. Ein interner Mitarbeiter kann aber ebenfalls Regalprüfer sein, sofern er die genannten Kriterien erfüllt und vom Arbeitgeber schriftlich als befähigte Person bestellt wurde.</p>
<!-- /wp:paragraph -->

<!-- wp:heading -->
<h2 class="wp-block-heading">Regalprüfer vs. Regal-Checker: Unterschied der Rollen</h2>
<!-- /wp:heading -->

<!-- wp:paragraph -->
<p>In vielen Betrieben gibt es beide Rollen nebeneinander, was mitunter zu Verwirrung führt. <strong>Worin unterscheiden sich Regalprüfer und Regal-Checker genau?</strong> Hier die <strong>Abgrenzung</strong>:</p>
<!-- /wp:paragraph -->

<!-- wp:list -->
<ul class="wp-block-list">
  <li><strong>Regal-Checker</strong> (auch <em>interner Regalinspekteur</em> genannt): Damit ist die Person gemeint, die die <strong>wöchentlichen Sichtkontrollen</strong> durchführt. Es handelt sich in der Regel um einen <strong>Mitarbeiter des Unternehmens</strong> (z. B. Lagerleiter, Fachkraft für Arbeitssicherheit oder ein speziell beauftragter Lagerist). Dieser Mitarbeiter muss von der Unternehmensleitung offiziell mit der Aufgabe betraut, gemäß BetrSichV <strong>unterwiesen</strong> und nach DIN EN 15635 <strong>geschult</strong> sein, damit er als „befähigte Person“ für diese interne Prüfung gelten kann. Für entsprechende Schulungen und Produktlösungen rund um Anfahrschutze und Prüfhinweise siehe <a href="https://www.regal-systeme.de/shop/search/?query=Rammschutzwand+inkl.+Rammschutzecken" target="_blank" rel="noopener">Anfahrschutz für Regale</a>. Die Ausbildung des Regal-Checkers ist weniger umfangreich als die des Regalprüfers – meist genügt ein <strong>Tagesseminar</strong> oder Workshop. Einige Unternehmen oder BG-Schulungszentren bieten spezielle <strong>„Regal-Checker“-Kurse</strong> an, die genau auf die wöchentlichen Prüfaufgaben zugeschnitten sind.</li>
  <li><strong>Regalprüfer</strong> (auch <em>Regalinspekteur</em> genannt): Dies ist der Experte für die <strong>jährliche Hauptinspektion</strong> der Regale. Regalprüfer können <strong>externe Fachpersonen</strong> oder entsprechend weitergebildete eigene Mitarbeiter sein. Entscheidend ist, dass sie den oben beschriebenen <strong>Befähigungsnachweis</strong> besitzen. Häufig werden <strong>externe Regalprüfer</strong> beauftragt, etwa erfahrene Monteure des Regalherstellers oder spezialisierte Prüfdienstleister. Diese führen dann einmal jährlich (oder nach Bedarf z. B. auch halbjährlich, wenn Risiko hoch) die vorgeschriebene Regalinspektion durch. Sie überprüfen systematisch alle Regalanlagen und erstellen einen umfangreichen Prüfbericht.</li>
</ul>
<!-- /wp:list -->

<!-- wp:paragraph -->
<p>Zusammen bilden Regal-Checker und Regalprüfer ein sinnvolles <strong>Sicherheits-Duo</strong>. Der Regal-Checker als <em>“wachsames Auge”</em> im Lager identifiziert zeitnah Probleme im Alltag, während der Regalprüfer als <em>“Experteninstanz”</em> mindestens jährlich eine gründliche Bestandsaufnahme macht und eventuelle unerkannte Probleme aufdeckt. Durch diese Arbeitsteilung wird sichergestellt, dass gefährliche Regalbeschädigungen nicht übersehen werden und stets rechtzeitig repariert werden können.</p>
<!-- /wp:paragraph -->

<!-- wp:heading -->
<h2 class="wp-block-heading">Dokumentation der Regalprüfungen und Checklisten</h2>
<!-- /wp:heading -->

<!-- wp:paragraph -->
<p>Eine sorgfältige <strong>Dokumentation</strong> aller Prüfungen ist unerlässlich – einerseits aus gesetzlichen Gründen, andererseits zur Nachvollziehbarkeit und kontinuierlichen Verbesserung der Lagersicherheit. Die BetrSichV schreibt ausdrücklich vor, dass <strong>durchgeführte Prüfungen, festgestellte Mängel und getroffene Abhilfemaßnahmen aufzuzeichnen</strong> sind. Nach §&nbsp;14 Abs.&nbsp;7 BetrSichV müssen diese Aufzeichnungen mindestens bis zur <strong>nächsten Prüfung</strong> aufbewahrt werden. Es empfiehlt sich jedoch, Prüfdokumente deutlich länger zu archivieren – im Falle von Regalreparaturen idealerweise <strong>über die gesamte Lebensdauer</strong> des Regals. So lässt sich später jederzeit nachvollziehen, <strong>wer</strong>, <strong>wann</strong> und <strong>welche Maßnahmen</strong> an einem Regal vorgenommen hat.</p>
<!-- /wp:paragraph -->

<!-- wp:paragraph -->
<p>In der Praxis sollte der Betreiber ein <strong>systematisches Dokumentationskonzept</strong> verfolgen. Wichtige Elemente sind zum Beispiel:</p>
<!-- /wp:paragraph -->

<!-- wp:list -->
<ul class="wp-block-list">
  <li><strong>Wöchentliche Checklisten:</strong> Für die Sichtkontrolle bietet sich eine standardisierte <strong>Checkliste</strong> an, auf der der Regal-Checker alle zu prüfenden Punkte abhakt (siehe oben genannte Prüfpunkte) und eventuelle Auffälligkeiten notiert. Solche Hilfsmittel stehen als Vorlage online zur Verfügung oder können selbst erstellt werden. Für die Kennzeichnung festgestellter Schäden empfiehlt sich die Verwendung von Prüfplaketten.</li>
  <li><strong>Prüfprotokolle der Jahresinspektion:</strong> Der Regalprüfer erstellt nach jeder Jahresprüfung ein ausführliches <strong>Prüfprotokoll</strong> bzw. einen Inspektionsbericht. Darin werden alle festgestellten Mängel beschrieben und einer <strong>Gefahrenstufe</strong> zugeordnet. Zudem enthält das Protokoll Empfehlungen oder Vorgaben, bis wann und wie die identifizierten Mängel <strong>beseitigt</strong> werden müssen. Ersatz für beschädigte Komponenten, zum Beispiel <a href="https://www.regal-systeme.de/shop/group/palettenregale/palettenregal-zubehoer/" target="_blank" rel="noopener">Stützen oder Traversen</a>, sollte zeitnah organisiert werden.</li>
  <li><strong>Prüfplaketten am Regal:</strong> Als sichtbares Zeichen der bestandenen Prüfung wird nach der jährlichen Inspektion am Regal eine Prüfplakette angebracht. Diese trägt das Datum der nächsten fälligen Prüfung und gibt Lagerpersonal sowie Prüfern sofort Auskunft über den Prüftermin. Eine Plakette wird selbstverständlich nur erteilt, wenn <strong>alle festgestellten Mängel behoben</strong> sind.</li>
  <li><strong>Organisation und Aufbewahrung:</strong> Alle Prüfunterlagen (Checklisten, Protokolle, Reparaturnachweise) sollten geordnet aufbewahrt werden – sei es in einem <strong>Prüfordner</strong> oder digital in einer Wartungssoftware. Wer die Lagerorganisation optimieren will, findet bei Bedarf passende Aufbewahrungslösungen für Dokumente und Markierungen.</li>
</ul>
<!-- /wp:list -->

<!-- wp:paragraph -->
<p>Abschließend sei betont: Die <strong>Dokumentation ist nicht bloß Formalität</strong>, sondern integraler Bestandteil des Sicherheitskonzepts. Sie liefert dem Betrieb wertvolle Informationen über die Entwicklung des Regalzustands. Wiederkehrende Schäden an bestimmten Stellen können z.B. auf tieferliegende Probleme hinweisen (etwa ungünstige Verkehrswege für Stapler), die man durch organisatorische Maßnahmen verbessern kann. Gleichzeitig dient die Doku der <strong>Rechtssicherheit</strong> – sie zeigt, dass der Betreiber seiner Kontroll- und Instandhaltungspflicht nachkommt.</p>
<!-- /wp:paragraph -->

<!-- wp:paragraph -->
<p><strong>Fazit:</strong> Ein sicherer Betrieb von Regalanlagen erfordert ein durchdachtes Zusammenspiel von <strong>Normgerechten Prüfintervallen</strong>, <strong>verantwortungsbewussten Betreibern</strong> und <strong>qualifizierten Prüfern</strong>. Werden die <strong>wöchentlichen Sichtkontrollen</strong> konsequent durchgeführt und auftretende Schäden zeitnah behoben, und findet zusätzlich mindestens jährlich eine <strong>fachkundige Regalinspektion</strong> durch einen befähigten Regalprüfer statt, so sind die wesentlichen Vorgaben der DIN EN 15635 und der BetrSichV erfüllt. Entscheidend ist ferner, dass alle Prüfungen und Maßnahmen sorgfältig <strong>dokumentiert</strong> werden. Lagerleiter und Sicherheitsbeauftragte sollten diesem Thema hohe Priorität einräumen – schließlich geht es um die Sicherheit von Mitarbeitern und Waren. Mit klar geregelten Prüffristen, definierter Betreiberverantwortung und gut ausgebildeten Regalprüfern lässt sich die Unfallgefahr im Lager erheblich reduzieren und ein rechtssicherer, störungsfreier Betrieb der Regalanlagen gewährleisten.</p>

<!-- wp:paragraph -->
<p><strong>Digitalisierung in der Lagerlogistik: Trends 2025</strong></p>
<p>Die fortschreitende Digitalisierung revolutioniert die Lagerlogistik grundlegend. Moderne Technologien wie das Internet der Dinge (IoT), Künstliche Intelligenz (KI) und automatisierte Prüfsysteme ermöglichen nicht nur effizientere Abläufe, sondern auch eine verbesserte Überwachung und Wartung von Regalanlagen. Digitale Prüfverfahren und Sensorik erlauben eine kontinuierliche Zustandsüberwachung der Regalsysteme, was frühzeitige Erkennung von Beschädigungen und automatisierte Alarmierung ermöglicht. So können Sichtkontrollen und Experteninspektionen gezielter und effektiver durchgeführt werden, wodurch die Einhaltung der Anforderungen der DIN EN 15635 unterstützt wird. Insgesamt steigert die Digitalisierung die Sicherheit, reduziert Ausfallzeiten und optimiert die Betreiberpflichten im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung.</p>
<!-- /wp:paragraph --><!-- /wp:paragraph -->]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Lagersicherheit: 10 Sofortmaßnahmen für mehr Sicherheit</title>
		<link>https://regalpruefung-blog.industrieregale-online.de/lagersicherheit-sofort/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Co Autor Gerhard Kreckler]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 02 Jul 2025 20:03:49 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Lagersicherheit]]></category>
		<category><![CDATA[Alle]]></category>
		<category><![CDATA[Expertenwissen]]></category>
		<category><![CDATA[Regalprüfung]]></category>
		<category><![CDATA[Sicherheit im Lager]]></category>
		<category><![CDATA[Sofortmaßnahmen]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://regalpruefung-blog.industrieregale-online.de/?p=37</guid>

					<description><![CDATA[Lesedauer: ca. 5 Minuten  In Lagerhallen – besonders dort, wo Flurförderzeuge wie Gabelstapler im Einsatz sind – besteht ein erhöhtes Risiko für Beschädigungen an Regalanlagen. Um Unfälle durch umstürzende Regale oder herabfallende Waren zu verhindern, sind Lagerbetreiber rechtlich verpflichtet (DIN EN 15635, BetrSichV), für sichere Regalsysteme zu sorgen. Oft lassen sich bereits mit einfachen, sofort [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<!-- content style : start --><style type="text/css" data-name="kubio-style"></style><!-- content style : end -->
<div class="wp-block-group"><div class="wp-block-group__inner-container is-layout-constrained wp-block-group-is-layout-constrained">
<p>Lesedauer: ca. 5 Minuten </p>



<p>
In Lagerhallen – besonders dort, wo Flurförderzeuge wie Gabelstapler im Einsatz sind – besteht ein erhöhtes Risiko für Beschädigungen an Regalanlagen. Um Unfälle durch umstürzende
Regale oder herabfallende Waren zu verhindern, sind Lagerbetreiber rechtlich verpflichtet (DIN
EN 15635, BetrSichV), für sichere Regalsysteme zu sorgen. Oft lassen sich bereits mit einfachen, sofort
umsetzbaren Maßnahmen große Sicherheitsverbesserungen erzielen. Im Folgenden stellen wir 10
praktische Sofortmaßnahmen vor, die Lagerleiter, Sicherheitsbeauftragte und Betreiber von
Regalanlagen sofort anwenden können, um die Lagersicherheit zu erhöhen.
</p>



<ol class="wp-block-list">

<li>
<strong>Anfahrschäden reduzieren (Anfahrschutz &amp; Sicherheitsabstände)</strong><br>
Schützen Sie Ihre Regalstützen vor Kollisionen. Eine der häufigsten Schadensursachen im Lager sind
Anfahrschäden durch Stapler. Bringen Sie <a href="https://www.regal-systeme.de/shop/group/palettenregale/palettenregal-zubehoer/" target="_blank" rel="noopener">Rammschutze (Anfahrschutz)</a> an exponierten Regalecken und Durchfahrten an, um Zusammenstöße abzupuffern. Solche Anfahrschutze müssen fest im
Boden verankert und mindestens 400 mm hoch sein. Idealerweise sind sie in Signalfarben (schwarzgelb) gekennzeichnet, damit sie gut sichtbar sind. Sicherheitsabstände: Achten Sie auch auf
ausreichend breite Fahrwege und Abstände zwischen Regal und Flurförderzeug. Markieren Sie z. B.
Fahrgassen auf dem Boden, um Stapler in sicherem Abstand an Regalen vorbeizuleiten. Zudem sollten Ladungen nicht über die Regalkanten hinausragen – laut Norm DIN EN 15620 ist zwischen Palette und Regalstütze ein seitlicher Mindestabstand von 75 mm einzuhalten, um Anstöße zu vermeiden.<br>
<strong>Anfahrschutz anbringen:</strong> Rüsten Sie Regalstützen an Ecken und in Durchfahrtsbereichen mit
Boden-Anfahrschutze aus (mind. 40 cm hoch, schwarz-gelb markiert). <br>
<strong>Fahrwege kennzeichnen:</strong> Zeichnen Sie Fahrspuren und Sicherheitslinien am Boden, sodass
Stapler genügend Platz zum Rangieren haben und Regale nicht streifen.<br>
<strong>Geschwindigkeit reduzieren:</strong> Weisen Sie Staplerfahrer an, in Regalnähe langsam zu fahren und
besondere Vorsicht walten zu lassen – insbesondere an Kurven oder Regalenden.
</li>



<li>
<strong>Regelmäßige Sichtkontrollen und Checklisten</strong><br>
Führen Sie Routinekontrollen Ihrer Regale durch. Kleine Schäden oder Unregelmäßigkeiten fallen oft
nur auf, wenn gezielt danach gesucht wird. Implementieren Sie daher einen Plan für regelmäßige
Sichtprüfungen der Regalanlagen – idealerweise wöchentlich. Die europäische Norm DIN EN 15635
sieht eine wöchentliche Sichtkontrolle durch unterwiesenes Personal vor. Dabei geht ein
geschulter Mitarbeiter die Regalgänge ab und prüft jedes Regal visuell auf Schäden, korrekte Beladung und ordnungsgemäße Sicherungen. Eine sinnvolle Hilfe sind Checklisten, die alle Prüfpunkte aufzählen.<br>
<b>Checkliste nutzen:</b> Arbeiten Sie eine einfache Prüfliste aus (z. B. sind Anfahrschutze vorhanden?
Stützen verbogen? Lasten gleichmäßig verteilt? Lastschilder aktuell?). Gehen Sie diese Liste
bei jeder Kontrolle Punkt für Punkt durch.<br>
<b>Feste Intervalle:</b> Legen Sie fixe Tage oder Schichten fest, in denen die Sichtkontrolle stattfindet (etwa jeden Freitag Nachmittag). Die Regelmäßigkeit stellt sicher, dass keine Prüfung vergessen wird.<br>
<b>Dokumentation:</b> Halten Sie fest, wer wann geprüft hat und was aufgefallen ist. So behalten Sie den Überblick und können Trends erkennen (siehe Maßnahme 6 zur Dokumentation). Außerdem schreibt die BetrSichV in Verbindung mit DIN EN 15635 vor, dass Prüfungen und festgestellte Mängel schriftlich festgehalten werden.
</li>



<li>
<strong>Lastschilder und Traglastkennzeichnung überprüfen</strong><br>
Stellen Sie sicher, dass die zulässigen Lasten bekannt und sichtbar sind. Jedes Regal muss mit
<a href="https://www.regal-systeme.de/shop/group/sonderzubehoer/beschriftung/" target="_blank" rel="noopener">Belastungsschildern (Traglastkennzeichnung)</a> ausgestattet sein, aus denen die maximalen Traglasten
hervorgehen. Diese Schilder sollten gut sichtbar an der Regalanlage angebracht sein –
typischerweise an der Stirnseite jedes Regalfeldes. Laut Norm müssen dort u. a. der Regalhersteller/-
typ, das Baujahr sowie die maximal zulässige Fach- und Feldlast angegeben werden. So wissen
Mitarbeiter genau, wie schwer sie ein Fachboden oder ein Regalfeld maximal belasten dürfen.<br>
<b>Vollständigkeit prüfen:</b> Kontrollieren Sie, ob an allen Regalen Lastschilder vorhanden sind und
keine Angaben fehlen. Fehlt ein Schild, sofort ersetzen!<br>
<b>Aktualität sicherstellen:</b> Überprüfen Sie, ob die angegebenen Werte noch stimmen (z. B. nach
Regalumbauten oder -erweiterungen). Ein verändertes Regallayout kann die Tragfähigkeit
beeinflussen – die Schilder müssen dann angepasst werden.<br>
<b>„Lesbares Lager“:</b> Sorgen Sie dafür, dass Lastschilder nicht verdeckt oder verschmutzt sind. Die
Informationen müssen gut lesbar und für jeden klar verständlich sein. Im Zweifel erklären
Sie Ihrem Team die Angaben (Fachlast = Maximalgewicht pro Ebene; Feldlast = Maximalgewicht
für das gesamte Regalfeld).
</li>



<li>
<strong>Ordnung im Lager – Palettenüberstand vermeiden</strong><br>
Halten Sie Ihre Regale ordentlich und frei von Überhängen. Eine gute Lagerordnung trägt
wesentlich zur Sicherheit bei. Achten Sie darauf, dass Paletten und Ladungen richtig in den Regalen
platziert sind und nicht hervorstehen. Überstehende Paletten können beim Vorbeifahren von Staplern Regalrahmen touchieren oder herabfallende Ware verursachen. Laut Richtlinien dürfen die
Abmessungen der Ladeeinheiten nicht die vorgesehenen Maße überschreiten, um ein Anstoßen an
Stützen oder Trägern zu vermeiden. Bis zu einer Regalhöhe von 9 m empfiehlt die Norm einen
Abstand von mindestens 75 mm zwischen Palette und Stütze bzw. zur nächsten Palette – so gibt es
genug „Luft“, um nichts zu streifen.<br>
<b>Paletten richtig platzieren:</b> Schulen Sie Ihre Staplerfahrer, Paletten bündig und zentriert auf
den Traversen abzusetzen. Nichts soll vorn oder seitlich aus dem Fach ragen. Gegebenenfalls
markieren Sie auf den Traversen die richtigen Auflagepunkte.<br>
<b>Keine Überladungen stapeln:</b> Stapeln Sie keine Waren über die oberste Regalebene hinaus auf.
Alles Lagergut sollte innerhalb der vorgesehenen Regalhöhe verstaut werden. Überhängende
oder zu hohe Stapel gefährden die Stabilität und können bei geringster Bewegung ins Rutschen
kommen.<br>
<b>Aisles freihalten:</b> Halten Sie Verkehrswege frei von Ladung über den Bodenmaßen der Regale
hinaus. Entfernen Sie Leerpaletten, Verpackungsmaterial oder andere Gegenstände aus den
Gängen. Ordnungsgemäß eingeräumte Regale mit freien Gängen reduzieren Kollisions- und
Stolpergefahren deutlich.
</li>



<li>
<strong>Mitarbeiterschulung und Meldewege bei Schäden</strong><br>
Schaffen Sie ein Sicherheitsbewusstsein im Team. Technik allein genügt nicht – die Mitarbeiter
spielen eine entscheidende Rolle. Schulen Sie Ihr Lagerpersonal regelmäßig in den richtigen Umgang
mit Regalen und Flurfahrzeugen. Jeder sollte die Grundregeln kennen: Regale nicht überlasten, Ladung richtig positionieren (siehe Maßnahme 4) und niemals in Regale klettern („Regale nicht
besteigen“). Ein zentraler Schulungspunkt ist zudem das Verhalten im Schadensfall: Meldewege
festlegen! Stellen Sie klar, dass jede Beschädigung am Regal – so klein sie scheint – umgehend
gemeldet werden muss.<br>
<b>Unterweisungen durchführen:</b> Mindestens jährlich (besser häufiger) eine
Sicherheitsunterweisung ansetzen. Themen: zulässige Lasten, richtiges Staplerfahren an
Regalen vorbei, richtiges Einlagern und was bei Unfällen/Schäden zu tun ist.<br>
<b>Klare Meldekette:</b> Definieren Sie, wer im Schadensfall zu informieren ist (z. B. der
Sicherheitsbeauftragte oder Lagerleiter) und wie (z. B. per Funk, Telefon oder Meldeformular).
Am besten hängen Sie Hinweisschilder aus: „Schäden an Lagereinrichtungen sofort dem
Sicherheitsbeauftragten melden!“.<br>
<b>Fehlerkultur fördern:</b> Machen Sie Ihren Mitarbeitern keine Vorwürfe, wenn ein Malheur
passiert – wichtiger ist, dass der Schaden sofort gemeldet wird. Nur so können Sie schnell
reagieren (Maßnahme 6) und Schlimmeres verhindern. Eine offene Fehlerkultur erhöht die
Bereitschaft, Probleme frühzeitig anzusprechen.
</li>



<li>
<strong>Dokumentation und schnelle Reaktion auf Schäden</strong><br>
Wenn ein Schaden festgestellt wird: Reagieren Sie unverzüglich. Kleinere Kratzer oder
Verformungen können sich schnell zu einem ernsten Sicherheitsrisiko auswachsen, wenn sie ignoriert
werden. Daher gilt: Schäden sofort dokumentieren und beheben! Sowohl die
berufsgenossenschaftlichen Regeln (z. B. DGUV 108-007) als auch DIN EN 15635 fordern, dass
sicherheitsrelevante Regal-Schäden unverzüglich fachgerecht beseitigt werden. Konkret heißt das:<br>
<b>Sperren &amp; Entlasten:</b> Bei schweren Beschädigungen (z. B. stark verbogene Stützen oder
gebrochene Traversen) sofort das betroffene Regal freiräumen und absperren. In der Praxis
werden beschädigte Bereiche oft mit rotem Warnband oder Hinweiszetteln markiert („Nicht
betreten/nicht befüllen – Schaden!“). Keinesfalls darf ein akut beschädigtes Regal weiter benutzt
werden, bevor es repariert ist.<br>
<b>Schadensbuch führen:</b> Halten Sie jeden Vorfall in einer Schadensdokumentation fest – Datum,
Ort (Regalfeld), Art des Schadens, meldepflichtige Person und getroffene Maßnahmen. Diese
Aufzeichnungen erfüllen nicht nur Dokumentationspflichten, sondern helfen auch bei der
Analyse: Treten bestimmte Schäden gehäuft auf? Liegt eventuell ein systematisches Problem vor
(z. B. ungeeigneter Stapler, enge Kurve)?<br>
<b>Schnelle Reparatur oder Austausch:</b> Organisieren Sie umgehend die Instandsetzung. Kleinere
Schäden an Schraubverbindungen oder Sicherungen kann der Haustechniker ggf. sofort richten.
Bei strukturellen Schäden (Stütze/U-Profil verbogen, Ausfachung gerissen etc.) bestellen Sie
Ersatzteile vom Regalhersteller. Hier empfiehlt sich ein Blick auf das umfangreiche <a href="https://www.regal-systeme.de/shop/group/palettenregale/palettenregal-zubehoer/" target="_blank" rel="noopener">Sortiment an Palettenregal-Zubehör und Ersatzteilen</a>.<br>
Verwenden Sie möglichst Originalbauteile, um die Statik nicht
zu gefährden. Falls das nicht möglich ist, muss ein Statiker prüfen, ob gleichwertiger Ersatz
vorliegt. In jedem Fall gilt: erst nach fachgerechter Reparatur darf das Regal wieder
uneingeschränkt genutzt werden.
</li>



<li>
<strong>Zusätzliche Sicherheitseinrichtungen: Durchschubsicherungen und Rückfallschutz</strong><br>
Sichern Sie Ihr Lagergut gegen Durchfallen oder Durchschieben. Neben den Grundelementen einer
Regalanlage gibt es hilfreiche Sicherheitseinrichtungen, die sofort für mehr Schutz sorgen.
Durchschubsicherungen sind z. B. Metallstege oder -rohre, die an der Rückseite von Palettenregalen
montiert werden. In Doppelregalen (zwei Regale Rücken an Rücken) verhindern sie, dass beim
Einlagern eine Palette zu weit durchgeschoben wird und die Palette auf der anderen Regalseite
herausdrückt. Ist der Abstand zwischen zwei hintereinander gelagerten Paletten geringer als
100 mm, schreiben die Regeln sogar den Einsatz solcher Durchschubsicherungen vor.<br>
Bei Regalen, die nur einseitig be- und entladen werden (Rückseite grenzt an einen Gang oder
Arbeitsplatz), sollte ein Absturzschutz angebracht werden – etwa in Form von Rückwandgittern oder
Netzen. So wird verhindert, dass Ware unbemerkt rückwärts aus dem Regal fällt.<br>
<a href="https://www.regal-systeme.de/shop/search/?query=Durchschubsicherung&#038;x=0&#038;y=0" target="_blank" rel="noopener">Durchschubsicherungen nachrüsten</a>: Prüfen Sie Ihre Palettenregale – besonders die
Doppelregale in der Hallenmitte. Wo Paletten von zwei Seiten eingelagert werden, installieren
Sie mittig auf Regallänge einen Durchschubschutz (meist als Stahlrohr oder Streben-
Konstruktion). Diese wirkt wie eine „Barriere“ und verhindert, dass Paletten über die Traverse
hinausgeschoben werden. Dadurch minimieren Sie die Gefahr, dass Paletten hinten
herunterfallen oder die gegenüberliegende Palette aus dem Fach gedrückt wird.<br>
<b>Rückfallsicherungen anbringen:</b> Kontrollieren Sie einseitig bedienbare Regale an Wänden oder
Lagergängen. Wo auf der Rückseite Personen vorbeigehen oder arbeiten, sind Gitterrückwände
oder ähnliche Absturzsicherungen Pflicht. Beispielsweise können stabile Drahtgitter an den
Regalrückseiten montiert werden, um herabrutschendes Lagergut aufzufangen.<br>
<b>Regalboden-Abdeckungen:</b> In höher gelegenen Regalebenen, insbesondere über
Durchgängen, bieten sich auch Regalbodenabdeckungen aus Stahlgitter an. Diese werden
oben auf Fachböden aufgelegt und verhindern, dass Kleinteile oder Palettenfüße zwischen den
Traversen hindurch nach unten fallen.
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<strong>Zugangssicherung bei höheren Regalen</strong><br>
Verhindern Sie unbefugtes oder unsicheres Besteigen der Regale. Höhere Regalanlagen (z. B.
Fachbodenregale mit mehreren Ebenen oder Paletten-Hochregale) stellen besondere Anforderungen
an die Zugänglichkeit. Mitarbeiter dürfen auf keinen Fall an der Vorderseite in die Höhe klettern – dies birgt extreme Absturzgefahr. Bringen Sie an geeigneten Stellen Hinweisschilder „Regale nicht besteigen“ an. Für entsprechende Beschilderungen und weiteres Sicherheitszubehör empfiehlt sich ein Blick auf das <a href="https://www.regal-systeme.de/shop/group/palettenregale/palettenregal-zubehoer/" target="_blank" rel="noopener">Regalzubehör-Sortiment</a>.</li>



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<strong>Einlagerungsregeln für schwere oder gefährliche Güter</strong><br>
Lagern Sie schwere und heikle Güter mit besonderer Sorgfalt ein. Schwere Lasten gehören immer
nach unten, leichtere nach oben – so lautet eine der Grundregeln in jeder Lagerhaltung. Dadurch
liegt der Schwerpunkt möglichst tief, was die Stabilität der Regale (und eventueller Stapel) erhöht.
Überprüfen Sie Ihre Lagerstruktur dahingehend: Sind die schwersten Paletten auf Boden- oder unteren Fachebenen positioniert? Falls nicht, lagern Sie um. Zusätzlich sollten Gefahrstoffe oder empfindliche Güter besonders sicher untergebracht werden.<br>
<b>Schwere Güter unten lagern:</b> Positionieren Sie sehr schwere Paletten (z. B. Maschinenteile,
Metallbehälter) stets in den unteren Regalebenen oder auf dem Boden. <br>
<b>Gefahrgut sicher lagern:</b> Lagern Sie gefährliche Stoffe (Chemikalien, brennbare Materialien
etc.) nur in dafür vorgesehenen Bereichen und Behältern. In vielen Fällen gelten spezielle
Vorschriften (TRGS, DGUV-Regeln). Hilfreiches Zubehör für spezielle Aufbewahrungsanforderungen finden Sie unter <a href="https://www.regal-systeme.de/shop/group/kaesten/" target="_blank" rel="noopener">Lagerbehälter und Boxen</a>.
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<strong>Umgang mit beschädigten Regalbauteilen (Sperrung, Markierung, Ersatz)</strong><br>
Entfernen oder reparieren Sie defekte Regalteile umgehend. Trotz aller Vorsicht lässt es sich nicht
immer vermeiden, dass mal ein Regalbauteil beschädigt wird – sei es ein angefahrener Stützenfuß, ein verbogenes Aussteifungsstreben oder ein defekter Fachboden. 
Wichtig ist jetzt der korrekte Umgang damit: Beschädigte Bauteile dürfen nicht im Regelbetrieb weiterverwendet werden! Nach DIN EN 15635 sind festgestellte sicherheitsrelevante Schäden sofort zu beseitigen.<br>
<b>Beschädigte Bereiche sofort sperren:</b> Kennzeichnen Sie die beschädigte Stelle deutlich, z. B.
mit farbigen Markierungen oder Absperrband. Die betreffende Fachbene sollte entlastet
(Leergeräumt) werden, um das Gewicht von dem defekten Bauteil zu nehmen. Lassen Sie das
Regal so lange außer Betrieb, bis die Reparatur erfolgt ist. <br>
<b>Austausch durch Originalteile:</b> Bestellen Sie so bald wie möglich Ersatz für das beschädigte
Bauteil – idealerweise das identische Teil vom Hersteller.<br>
<b>Nachkontrolle:</b> Nach erfolgter Reparatur ist das Regal wieder freizugeben. Dokumentieren Sie
den Austausch im Prüfbuch oder Schadensprotokoll. Gegebenenfalls sollte der jährliche
Regalprüfer informiert werden, damit er bei der nächsten Inspektion ein besonderes Auge auf
die Stelle hat. So stellen Sie sicher, dass wirklich alle Schäden restlos behoben und die
Regalanlage wieder voll belastbar ist.
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<strong>Fazit:</strong> Mit diesen zehn Sofortmaßnahmen erhöhen Sie die Sicherheit Ihrer Regalanlagen spürbar – ohne großen Aufwand, aber mit großer Wirkung. Viele der genannten Schritte (Anfahrschutze,
Beschilderung, Ordnung) sind schnell umsetzbar und tragen unmittelbar zur Unfallprävention bei.
Denken Sie daran, dass Sicherheit im Lager ein fortlaufender Prozess ist: regelmäßige Schulung,
Inspektion und Instandhaltung bleiben essenziell. Wenn Sie die genannten Tipps beherzigen,
schaffen Sie ein sicheres Arbeitsumfeld für Ihre Mitarbeiter und schützen zugleich Ihre Waren und
Regalanlagen vor Schäden. Bleiben Sie proaktiv – Lagersicherheit zahlt sich aus!<br>
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