Prüffristen, Betreiberpflichten und Regalprüfer-Qualifikation
Regalanlagen sind unverzichtbar für effiziente Lagerhaltung – zugleich bergen sie aber Risiken, etwa durch Anfahrschäden mit Flurförderzeugen. Um Unfälle und Betriebsausfälle zu vermeiden, müssen Lagerbetreiber für den sicheren Zustand ihrer Regale sorgen. In diesem Beitrag (ergänzend zum bereits bestehenden Blogbeitrag) beleuchten wir die zentralen Vorgaben für Inspektionsintervalle, Betreiberpflichten und die Qualifikation von Regalprüfern. Dabei gehen wir insbesondere auf die Anforderungen der DIN EN 15635, die Prüffristen für Sichtkontrollen und Experteninspektionen, die Verantwortung des Betreibers laut Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) sowie die Unterscheidung zwischen Regal-Checkern und Regalprüfern und die Bedeutung einer lückenlosen Dokumentation ein.
DIN EN 15635 – Zentrale Anforderungen für die Regalsicherheit
Die DIN EN 15635 („Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen“) ist die maßgebliche europäische Norm für die sichere Nutzung von Regalen. Sie fordert unter anderem, dass in jedem Lager eine verantwortliche Person für die Lagersicherheit benannt wird (Person Responsible for Storage Equipment Safety, PRSES). Diese Beauftragte für Lagersicherheit stellt sicher, dass die Lagerausrüstung regelmäßig geprüft wird. Praktisch bedeutet das, dass in festgelegten Abständen – in der Regel wöchentlich – interne Inspektionen erfolgen müssen und zudem mindestens jährlich eine Expertenprüfung stattfindet (Details siehe unten).
Wichtig ist: Obwohl DIN EN 15635 keine rechtsverbindliche Gesetzesnorm, sondern ein Stand der Technik-Standard ist, spiegelt sie die Erwartungen der gesetzlichen Regelungen wider. Die eigentliche Rechtsgrundlage für Regalprüfungen ist in Deutschland die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), nicht die Norm selbst. Allerdings enthält DIN EN 15635 konkrete Empfehlungen zu Inspektionsintervallen und Schadensbewertung. Wer seine Regale gemäß DIN EN 15635 prüfen lässt, erfüllt damit erfahrungsgemäß die Pflichten aus der BetrSichV. Die Norm schreibt z.B. ein zweistufiges Prüfsystem vor (Sichtkontrollen und Experteninspektionen) und definiert ein Ampelsystem zur Schadensbeurteilung (Einstufung von Schäden in Grün/Gelb/Rot mit entsprechenden Maßnahmen). Dadurch bietet DIN EN 15635 einen klaren Rahmen, um Regalsysteme sicher zu betreiben und Gefahren systematisch zu erkennen.
Prüffristen: Wöchentliche Sichtkontrolle und jährliche Experteninspektion
Ein Kernpunkt der DIN EN 15635 sind die vorgeschriebenen Prüffristen für Regale. Es wird zwischen laufenden Sichtkontrollen und einer regelmäßigen Expertenprüfung unterschieden. Konkret gilt für alle gewerblich genutzten Regalanlagen in der Regel folgendes Intervallmodell:
- Wöchentliche Sichtkontrolle („Regal-Check“): Mindestens einmal pro Woche sollte eine befähigte Person im Lager – oft der Lagerleiter oder ein speziell geschulter Mitarbeiter – alle Regale visuell auf Schäden und Auffälligkeiten überprüfen. Diese kurze Interne Prüfung dient dazu, offensichtliche Mängel frühzeitig zu entdecken (z.B. verbogene Stützen durch Stapleranprall, fehlende Sicherungssplinte, Überlastungen). Die DIN EN 15635 empfiehlt hierzu eine regelmäßige Inspektionsrunde, deren Intervall anhand der Gefährdungsbeurteilung festgelegt wird (üblich ist wöchentlich). Man spricht hier umgangssprachlich vom „Regalchecker“, der diese Sichtprüfungen ausführt. Ein Beispiel für Prüfpunkte bei der wöchentlichen Kontrolle ist in folgender Liste dargestellt:
- Korrekte Aufstellung und Montage: Stehen alle Regale standsicher und lotrecht entsprechend der Montageanleitung?
- Sichtbare Schäden an Bauteilen: Gibt es Verformungen, Risse oder andere Beschädigungen an Rahmen, Streben, Traversen oder Schweißnähten?
- Schutzeinrichtungen und Sicherungen: Sind Anfahrschutze, Aushebesicherungen und andere Sicherheitseinrichtungen intakt und vorhanden?
- Belastung und Lastverteilung: Werden die zulässigen Fach- und Feldlasten eingehalten? Ist die Last gleichmäßig verteilt und liegen keine offensichtlichen Über- oder Fehlbelastungen vor?
- Kennzeichnung: Sind die Belastungsschilder und sonstige Sicherheitshinweise an den Regalen vollständig und aktuell angebracht?
- Jährliche Experteninspektion („Regalprüfung“): Zusätzlich zu den laufenden Sichtkontrollen muss mindestens alle 12 Monate eine fachkundige Inspektion jedes Regals durchgeführt werden. Diese Expertenprüfung darf nur von einer speziell ausgebildeten befähigten Person – dem Regalprüfer – vorgenommen werden. Laut DIN EN 15635 beträgt die Mindestprüffrist ein Jahr, d.h. die Intervalle zwischen zwei Regalinspektionen sollen 12 Monate nicht überschreiten. Auch die Technischen Regeln (z.B. TRBS 1201) nennen 1 Jahr als übliches Prüfintervall für Regale. Bei der jährlichen Regalinspektion handelt es sich um eine sehr gründliche Prüfung: Der Regalprüfer kontrolliert alle relevanten Komponenten und die Aufstellbedingungen. Inhaltlich ähnelt der Prüfumfang den Punkten der wöchentlichen Kontrolle, jedoch wird alles noch detaillierter inspiziert und es fließen Fachkenntnisse über Normen und Herstellervorgaben ein. Beispielsweise wird überprüft, ob die Regalanlage insgesamt den Vorgaben des Herstellers und der DGUV Regel 108-007 (ehemals BGR 234, „Lagereinrichtungen und -geräte“) entspricht, ob alle Schäden korrekt gekennzeichnet und beurteilt werden, und ob die Standsicherheit insgesamt gewährleistet ist. Nach erfolgreicher Prüfung erhält das Regal in der Regel eine Prüfplakette mit dem Datum der nächsten Prüfung (siehe Dokumentation).
Hinweis: Unabhängig von diesen Zeitintervallen sind außerordentliche Prüfungen nötig, wenn besondere Ereignisse eintreten – z.B. nach Um- oder Anbau von Regalen, nach Reparaturen oder nach Unfällen/Anfahrschäden. In solchen Fällen sollte sofort ein Regalprüfer hinzugezogen werden, bevor das Regal weiter genutzt wird.
Pflichten des Betreibers nach BetrSichV und DIN EN 15635
Die Verantwortung für den sicheren Betrieb von Regalanlagen liegt klar beim Betreiber bzw. Arbeitgeber. Dies ist in der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) festgelegt, welche die Prüfung von Arbeitsmitteln – dazu zählen Regale – regelt. Der Arbeitgeber muss im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (§ 3 BetrSichV) ermitteln, ob die Regale schädigenden Einflüssen ausgesetzt sind, die zu Gefährdungen führen können (z.B. mechanische Einwirkungen durch Staplerverkehr). Ist dies der Fall – was in nahezu allen aktiven Lagern zutrifft – müssen wiederkehrende Prüfungen in angemessenen Fristen veranlasst werden. Die DIN EN 15635 empfiehlt hier mindestens jährliche Prüfungen durch Experten. Im Klartext: Jeder Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Regale regelmäßig auf Sicherheit prüfen zu lassen.
Der Betreiber muss diese Prüfungen initiieren und organisieren. Er entscheidet, wen er damit beauftragt, trägt aber die Verantwortung dafür, dass die ausgewählte Person auch tatsächlich geeignet ist. Insbesondere wenn er eigene Mitarbeiter als Prüfer einsetzt (anstatt externe Dienstleister), hat der Arbeitgeber eine besondere Sorgfaltspflicht, nur ausreichend qualifizierte Personen einzusetzen. Die BetrSichV fordert nämlich, dass Prüfungen durch Befähigte Personen erfolgen. Befähigte Person (§ 2 BetrSichV) ist, wer durch Ausbildung, Erfahrung und aktuelle berufliche Tätigkeit die nötigen Fachkenntnisse für die Prüfung des betreffenden Arbeitsmittels besitzt. Dazu zählen auch Kenntnisse der einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften, UVV-Regeln und DIN-Normen, um den arbeitssicheren Zustand beurteilen zu können. Der Arbeitgeber muss also sicherstellen, dass z.B. ein interner Mitarbeiter, der Regale prüft, diese Anforderungen erfüllt – typischerweise durch den Nachweis einer entsprechenden Schulung und Erfahrung (siehe nächster Abschnitt zur Qualifikation).
Neben der Prüfpflicht an sich obliegen dem Betreiber weitere Pflichten aus Norm und Gesetz, etwa: die Ernennung der verantwortlichen Lager-Person (PRSES) gemäß DIN EN 15635, die Unterweisung der Beschäftigten (z.B. Staplerfahrerschulungen, Hinweis an alle Mitarbeiter, sichtbare Schäden sofort zu melden), das unverzügliche Ergreifen von Maßnahmen bei festgestellten Mängeln (Entlastung beschädigter Regale, Veranlassung von Reparaturen innerhalb angemessener Fristen), sowie die Bereitstellung der notwendigen Hilfsmittel für Prüfungen (z.B. Zufahrtswege freihalten, ggf. Hubgeräte für den Prüfer bereitstellen). Kurz gesagt: Der Betreiber muss organisatorisch und personell dafür sorgen, dass Regalanlagen jederzeit in einem sicheren Zustand gehalten werden. Kommt er diesen Pflichten nicht nach und es passiert ein Unfall, kann dies haftungs- und versicherungsrechtliche Konsequenzen haben.
Praxis-Tipp: Durch das Befolgen der DIN EN 15635 erfüllt der Betreiber seine Betreiberpflichten in der Regel vollumfänglich und schafft Rechtssicherheit. Die Norm gibt einen praxistauglichen Leitfaden vor, an dem man sich orientieren sollte, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden.
Qualifikation des Regalprüfers – Befähigte Person gemäß TRBS 1203
Eine jährliche Regalinspektion darf nur von jemandem durchgeführt werden, der die formalen Kriterien einer „zur Prüfung befähigten Person“ erfüllt. Doch was heißt das konkret? Die BetrSichV definiert in § 2 (Abs. 7) sinngemäß: Befähigte Person ist eine Person, die aufgrund ihrer Berufsausbildung, ihrer Berufserfahrung und ihrer aktuellen beruflichen Tätigkeit über die erforderlichen Fachkenntnisse zur Prüfung des betreffenden Arbeitsmittels (hier: Regale) verfügt. Für Regalprüfer bedeutet das beispielsweise: eine technische oder handwerkliche Ausbildung (etwa als Lagermeister, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Schlosser, o.ä.), mehrjährige praktische Erfahrung mit Lagereinrichtungen und deren Gefährdungen, sowie regelmäßige Tätigkeit im Kontext Lager/Arbeitssicherheit.
Zusätzlich verlangen die technischen Regeln, insbesondere TRBS 1203 („Befähigte Personen – Allgemeine Anforderungen“), dass die befähigte Person mit dem aktuellen Stand der Technik und den einschlägigen Vorschriften vertraut ist und ihr Wissen aktuell hält. Ein Regalprüfer muss also u.a. die relevanten Arbeitsschutzvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften und anerkannten Regeln der Technik (z.B. DGUV-Regeln, DIN-Normen) kennen und anwenden können. Nur dann ist er in der Lage, den arbeitssicheren Zustand eines Regals fachkundig zu beurteilen und eventuelle Mängel korrekt einzustufen.
In der Praxis wird die Qualifikation zum Regalprüfer in der Regel durch eine spezielle Ausbildung mit Abschlussprüfung nachgewiesen. Es existieren zertifizierte Lehrgänge (z.B. bei TÜV, DEKRA, Berufsgenossenschaften oder spezialisierten Anbietern), die den Teilnehmer zum Regalinspekteur nach DIN EN 15635 ausbilden. Diese dauern typischerweise 2 Tage und enden mit einer Prüfung, deren Bestehen zum Erhalt eines Zertifikats berechtigt. Damit erwirbt der Absolvent den formalen Befähigungsnachweis, um im Betrieb oder als externer Dienstleister Regalprüfungen durchzuführen. Wichtig ist jedoch auch nach der Ausbildung eine Praxisphase: Oft sammeln frisch geschulte Regalprüfer zunächst Erfahrung, indem sie erfahrene Kollegen begleiten. Viele Schulungsanbieter fordern zudem regelmäßige Fortbildungen oder Auffrischungskurse, um sicherzustellen, dass der Regalprüfer sein Wissen aktuell hält (z.B. wenn Normen sich ändern).
Zusammengefasst besitzt ein qualifizierter Regalprüfer: solide technische Ausbildung und Lagererfahrung, spezifisches Fachwissen über Regalsysteme, Kenntnis der Rechtsvorschriften – und idealerweise Unabhängigkeit in seiner Prüfertätigkeit. Letzteres bedeutet, dass er neutral und ohne Interessenkonflikte beurteilen kann, ob ein Regal sicher ist. Das erklärt, warum die jährliche Prüfung häufig von externen Regalinspekteuren durchgeführt wird. Diese sind nicht in den Betriebsablauf eingebunden und können unvoreingenommen urteilen. Ein interner Mitarbeiter kann aber ebenfalls Regalprüfer sein, sofern er die genannten Kriterien erfüllt und vom Arbeitgeber schriftlich als befähigte Person bestellt wurde.
Regalprüfer vs. Regal-Checker: Unterschied der Rollen
In vielen Betrieben gibt es beide Rollen nebeneinander, was mitunter zu Verwirrung führt. Worin unterscheiden sich Regalprüfer und Regal-Checker genau? Hier die Abgrenzung:
- Regal-Checker (auch interner Regalinspekteur genannt): Damit ist die Person gemeint, die die wöchentlichen Sichtkontrollen durchführt. Es handelt sich in der Regel um einen Mitarbeiter des Unternehmens (z.B. Lagerleiter, Fachkraft für Arbeitssicherheit oder ein speziell beauftragter Lagerist). Dieser Mitarbeiter muss von der Unternehmensleitung offiziell mit der Aufgabe betraut, gemäß BetrSichV unterwiesen und nach DIN EN 15635 geschult sein, damit er als „befähigte Person“ für diese interne Prüfung gelten kann. Die Ausbildung des Regal-Checkers ist weniger umfangreich als die des Regalprüfers – meist genügt ein Tagesseminar oder Workshop, in dem die richtige Methode der Sichtkontrolle und die Kriterien der Schadensbewertung vermittelt werden. Einige Unternehmen (oder BG-Schulungszentren) bieten spezielle „Regal-Checker“-Kurse an, die genau auf die wöchentlichen Prüfaufgaben gemäß DIN EN 15635 Abschnitt 9.4.2.2 zugeschnitten sind. Der Regal-Checker kennt sein Lager meist sehr gut und kann dadurch regelmäßige Rundgänge machen, bei denen ihm Abweichungen schnell auffallen. Er dokumentiert kleinere Mängel, meldet größere Schäden sofort an Vorgesetzte und sorgt für Zwischenmaßnahmen (z.B. provisorische Absperrung eines beschädigten Fachs).
- Regalprüfer (auch Regalinspekteur genannt): Dies ist der Experte für die jährliche Hauptinspektion der Regale. Regalprüfer können externe Fachpersonen oder entsprechend weitergebildete eigene Mitarbeiter sein. Entscheidend ist, dass sie den oben beschriebenen Befähigungsnachweis besitzen. Häufig werden externe Regalprüfer beauftragt, etwa erfahrene Monteure des Regalherstellers oder spezialisierte Prüfdienstleister. Diese führen dann einmal jährlich (oder nach Bedarf z.B. auch halbjährlich, wenn Risiko hoch) die vorgeschriebene Regalinspektion durch. Sie überprüfen systematisch alle Regalanlagen und erstellen einen umfangreichen Prüfbericht. Regalprüfer haben typischerweise die Ausbildung zum Regalinspekteur absolviert und verfügen über umfassende Kenntnisse der Normen und Regeln (TRBS 1203, DGUV etc.). Ohne eine solche Qualifikation darf die jährliche Prüfung nicht eigenständig durchgeführt werden. Im Gegensatz zum Regal-Checker ist der Regalprüfer also formal höher qualifiziert und seine Prüfung geht mehr in die Tiefe. Allerdings verfolgen beide Rollen ein gemeinsames Ziel: Schäden frühzeitig erkennen und die Sicherheit der Regale gewährleisten.
Zusammen bilden Regal-Checker und Regalprüfer ein sinnvolles Sicherheits-Duo. Der Regal-Checker als “wachsames Auge” im Lager identifiziert zeitnah Probleme im Alltag, während der Regalprüfer als “Experteninstanz” mindestens jährlich eine gründliche Bestandsaufnahme macht und eventuelle unerkannte Probleme aufdeckt. Durch diese Arbeitsteilung wird sichergestellt, dass gefährliche Regalbeschädigungen nicht übersehen werden und stets rechtzeitig repariert werden können.
Dokumentation der Regalprüfungen und Checklisten
Eine sorgfältige Dokumentation aller Prüfungen ist unerlässlich – einerseits aus gesetzlichen Gründen, andererseits zur Nachvollziehbarkeit und kontinuierlichen Verbesserung der Lagersicherheit. Die BetrSichV schreibt ausdrücklich vor, dass durchgeführte Prüfungen, festgestellte Mängel und getroffene Abhilfemaßnahmen aufzuzeichnen sind. Nach § 14 Abs. 7 BetrSichV müssen diese Aufzeichnungen mindestens bis zur nächsten Prüfung aufbewahrt werden. Es empfiehlt sich jedoch, Prüfdokumente deutlich länger zu archivieren – im Falle von Regalreparaturen idealerweise über die gesamte Lebensdauer des Regals. So lässt sich später jederzeit nachvollziehen, wer, wann und welche Maßnahmen an einem Regal vorgenommen hat.
In der Praxis sollte der Betreiber ein systematisches Dokumentationskonzept verfolgen. Wichtige Elemente sind zum Beispiel:
- Wöchentliche Checklisten: Für die Sichtkontrolle bietet sich eine standardisierte Checkliste an, auf der der Regal-Checker alle zu prüfenden Punkte abhakt (siehe oben genannte Prüfpunkte) und eventuelle Auffälligkeiten notiert. So wird nichts vergessen, und man hat im Falle einer Überprüfung durch Aufsichtsbehörden einen schriftlichen Nachweis der durchgeführten Kontrollen.
- Prüfprotokolle der Jahresinspektion: Der Regalprüfer erstellt nach jeder Jahresprüfung ein ausführliches Prüfprotokoll bzw. einen Inspektionsbericht. Darin werden alle festgestellten Mängel beschrieben und einer Gefahrenstufe zugeordnet (üblicherweise nach dem Ampelprinzip Grün/Orange/Rot, entsprechend geringfügig – kritisch – akut gefährlich). Zudem enthält das Protokoll Empfehlungen oder Vorgaben, bis wann und wie die identifizierten Mängel beseitigt werden müssen. Wichtig: Auch die Mängelbeseitigung ist später schriftlich zu dokumentieren (z.B. Vermerk „Stütze XY am 10.10.25 durch Fachfirma ersetzt“).
- Prüfplaketten am Regal: Als sichtbares Zeichen der bestandenen Prüfung wird nach der jährlichen Inspektion am Regal eine Prüfplakette angebracht. Diese trägt das Datum der nächsten fälligen Prüfung und gibt Lagerpersonal sowie Prüfern sofort Auskunft über den Prüftermin. Eine Plakette wird selbstverständlich nur erteilt, wenn alle festgestellten Mängel behoben sind. Sollte ein Regal gravierende Schäden aufweisen (Risikostufe Rot), erhält es keine Plakette, sondern bleibt gesperrt, bis Reparaturen erfolgt sind.
- Organisation und Aufbewahrung: Alle Prüfunterlagen (Checklisten, Protokolle, Reparaturnachweise) sollten geordnet aufbewahrt werden – sei es in einem Prüfordner oder digital in einer Wartungssoftware. So kann bei Bedarf (z.B. bei Audits oder Unfalluntersuchungen) schnell nachgewiesen werden, dass der Betreiber seinen Prüfpflichten nachgekommen ist. Zudem erleichtert eine lückenlose Historie die Planung zukünftiger Wartungsarbeiten.
Abschließend sei betont: Die Dokumentation ist nicht bloß Formalität, sondern integraler Bestandteil des Sicherheitskonzepts. Sie liefert dem Betrieb wertvolle Informationen über die Entwicklung des Regalzustands. Wiederkehrende Schäden an bestimmten Stellen können z.B. auf tieferliegende Probleme hinweisen (etwa ungünstige Verkehrswege für Stapler), die man durch organisatorische Maßnahmen verbessern kann. Gleichzeitig dient die Doku der Rechtssicherheit – sie zeigt, dass der Betreiber seiner Kontroll- und Instandhaltungspflicht nachkommt.
Fazit: Ein sicherer Betrieb von Regalanlagen erfordert ein durchdachtes Zusammenspiel von Normgerechten Prüfintervallen, verantwortungsbewussten Betreibern und qualifizierten Prüfern. Werden die wöchentlichen Sichtkontrollen konsequent durchgeführt und auftretende Schäden zeitnah behoben, und findet zusätzlich mindestens jährlich eine fachkundige Regalinspektion durch einen befähigten Regalprüfer statt, so sind die wesentlichen Vorgaben der DIN EN 15635 und der BetrSichV erfüllt. Entscheidend ist ferner, dass alle Prüfungen und Maßnahmen sorgfältig dokumentiert werden. Lagerleiter und Sicherheitsbeauftragte sollten diesem Thema hohe Priorität einräumen – schließlich geht es um die Sicherheit von Mitarbeitern und Waren. Mit klar geregelten Prüffristen, definierter Betreiberverantwortung und gut ausgebildeten Regalprüfern lässt sich die Unfallgefahr im Lager erheblich reduzieren und ein rechtssicherer, störungsfreier Betrieb der Regalanlagen gewährleisten.
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